FRAKTION: Sorge um Demokratie und Zweifel an Rechtssicherheit

Sorge um Demokratie und Zweifel an Rechtssicherheit

–          FDP-Fraktion spricht gegen das vom Vorsitzenden des Kreistags vorgeschlagene Vorgehen zur Verkleinerung des Kreistages aus

Die FDP-Fraktion sieht die Entwicklung der zunehmenden Anwendung von „Notstandsverordnungen“ mit großer Sorge. In einer Demokratie ist das höchste Entscheidungsorgan das demokratisch gewählte Parlament. Insbesondere unser Kommunalwahlrecht, das durch das Kumulieren und Panaschieren einen direkten Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung in den kommunalen Parlamenten sichert, macht hier eindeutige Vorgaben, über die wir uns nicht erheben sollten. Jeder gewählte Abgeordnete ist lediglich seinem Gewissen verpflichtet und hat das Recht der Vertretung der Wählerschaft auszuüben. Dieses Recht zu beschneiden, hält die FDP-Fraktion für ausgeschlossen.

„Wir haben den Vorschlag zur Verkleinerung des Parlamentes mit Überraschung und großer Sorge um unsere Demokratie aufgenommen“, kommentiert der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Kolja Saß, den Vorschlag des Vorsitzeden des Kreistages, Carsten Ullrich, das Parlament des Kreistages vorübergehend zu verkleinern.

„Die Bedeutung eines kommunalen Parlamentes, insbesondere des Kreistages, darf nicht unterschätzt werden. Das Parlament und die Mehrheitsverhältnisse nun so durcheinander zu wirbeln wäre gerade in der aktuellen Situation kein gutes Signal an die Bürgerinnen und Bürger“, ergänzt der ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und ehemalige Stadtrat, Prof. Dr. Ralf-Rainer Piesold. „Auch der Kreisausschuss muss ein starkes Interesse daran haben, dass der Kreistag die Kreisausschussvorlagen rechtssicher umsetzt.“

„Die Handlungsfähigkeit unseres Landkreises muss sichergestellt sein. Bei einer solchen Verkleinerung des Parlamentes befürchten wir ein erhebliches Risiko der Rechtsunsicherheit der getroffenen Beschlüsse. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht mehr in Form eines Notgremiums tagen darf. Diese Entscheidung wurde unter anderem damit begründet, dass zum einen die Bedrohungslage durch das Corona-Virus rückläufig wäre und zum anderen, das Recht auf aktive Teilnahme an der Beschlussbildung durch Stimmrecht ein hohes Gut ist“, verweist Kolja Saß auf eine deutliche Rechtslage.

„Alle FDP-Fraktionsmitglieder möchten Ihrer Pflicht nachkommen. Hierzu wurden wir von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und dies ist uns sehr wichtig“, fasst Saß das deutliche Stimmungsbild in der FDP-Fraktion zusammen.

„Wir können den Vorschlag von Herrn Ullrich auch aus praktischen Gründen nicht ganz nachvollziehen. Aus Sicht der FDP-Kreistagsfraktion gibt es verschiedene mögliche Tagungsorte für den Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, an denen die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können. Als wenige von vielen Beispielen sind, die August-Schärttner-Halle in Hanau , der CongressParkHanau in Hanau, die Sport- und Kulturhalle in GN-Meerholz oder die Halle an der Messe in Wächtersbach zu nennen“, zeigt Saß die Möglichkeiten auf und ergänzt: „ An diesen Orten ist es für unser Dafürhalten möglich in der gewählte Stärke des Kreistags zu tagen.“

„Zudem stehen wichtige zukunftsweisende Entscheidungen mit hoher Tragweite zur Beschlussfassung an. Für diese sollte es keine Unsicherheit hinsichtlich der Rechtssicherheit und demokratischen Legitimation geben. Auch gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung bei den Landesbehörden einzuholen, sollte uns unsere kommunalpolitische Demokratie und ganz besonders die Handlungsfähigkeit unseres Landkreises wert sein“, ergänzt Piesold.

„Wenn es möglich ist eine Kreistagssitzung in der gewählten Stärke des Kreistages einzuberufen, dann sollte das auch gemacht werden. Aus unserer Sicht müssen zunächst alle erdenkliche Mittel ausgeschöpft sein, bevor man eine Notstandsverordnung nutzt.“, schließt Saß.