FRAKTION: Wer zahlt die Zeche? Liberale stellen kleine Anfrage im Hessischen Landtag zu den Kosten der Hanauer Auskreisung
Liberale stellen kleine Anfrage im Hessischen Landtag zu den Kosten der Hanauer Auskreisung
„Die Frage, wer die Kosten der Hanauer-Auskreisung trägt, muss im Vorfeld geklärt werden“, stellt der ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und ehemalige Stadtrat der Stadt Hanau, Dr. Ralf-Rainer Piesold, fest.
„Es darf nicht sein, dass der Main-Kinzig-Kreis auf hohen siebenstelligen oder gar achtstelligen Kosten sitzen bleibt“, meint Piesold und ergänzt: „Wir sind der Auffassung, dass das Land aufgrund des Konnexitätsprinzips verpflichtet ist die entstehenden Kosten der Hanauer Auskreisung zu tragen.“
Diesen Gedanken wollen die beiden FDP-Landtagsabgeordneten, Dr. Jörg-Uwe Hahn und Thomas Schäfer, nun u.a. in einer kleinen Anfrage prüfen lassen. Für Hahn, der schon mehrfach Anfragen zur Auskreisung gestellt hat, steht fest, dass das Land letztendlich das Gesetz zur Neuordnung des Main-Kinzig-Kreises beschließen wird und damit auch entsprechend in einer Pflicht sei sicherzustellen, dass der Main-Kinzig-Kreis nicht am Ende die Zeche zahlen muss.
„Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht die anderen 28 Kommunen des Main-Kinzig-Kreises die Kosten tragen müssen“, erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete des Main-Kinzig-Kreises, Thomas Schäfer. Genau dies befürchtet jedoch der finanzpolitische Sprecher der FDP-Kreistagsfraktion, Kolja Saß: „Man muss zwischen den einmaligen Auskreisungskosten und den immer wiederkehrenden Mehrausgaben aufgrund der Doppelstrukturen bei der Verwaltung unterscheiden.“
„Die einmaligen Auskreisungskosten dürften sich heute schon allein auf einen achtstelligen Betrag summiert haben, da weite Teile der Kreisverwaltung schon lange mit den Fragen zur Umsetzung der angestrebten Auskreisung Hanaus und deren Folgen beschäftigt und entsprechend gebunden sind.“, präzisiert Saß.
„Noch drastischer sind jedoch die immer wiederkehrenden Ewigkeitskosten zu bewerten. Aufgrund der Entwürfe zum Auseinandersetzungsvertrag muss man davon ausgehen, dass trotz der in Hanau aufzubauenden Strukturen im Main-Kinzig-Kreis fast keine Einsparungen erzielt werden. Es handelt sich folglich bei den im Aufbau befindlichen Verwaltungseinheiten in Hanau um Doppelstrukturen aus denen Kosten in der Höhe von mehreren Millionen Euro jährlich jeweils für den Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau entstehen“, fasst Saß zusammen.
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„Insbesondere ein Passus im Vertrag, in dem sich die Stadt Hanau zu einer Zahlung von bis zu 5 Mio. € für zwei Jahre verpflichtet, lässt auf entsprechend hohe Kosten schließen“, zeigt Schäfer auf.
„Die Rechnung könnte aber noch teurer werden, da die Personalknappheit in der Verwaltung sich durch den demografischen Wandel noch weiter erhöht. Durch die potenziell entstehenden Doppelstrukturen in Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis verschärft sich der Personalmangel in der Folge künstlich weiter“, zeigt Schäfer auf und ergänzt: „Hieraus und den Doppelstrukturen könnten schnell Mehrkosten von 10 Mio. € und mehr pro Jahr entstehen.“
„Auf die Sicht von 10 Jahren wären wir dann bei über 100 Mio. € für ein Prestigeprojekt des Hanauer Oberbürgermeisters“ rechnet Schäfer hoch.
„Ebenfalls muss bedacht werden, dass die anstehende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Hessen nicht dazu missbraucht wird die Kosten zu verschleiern. Wenn es zu einer Erhöhung der Verteilmasse kommt, müssen alle Städte und Kreise davon profitieren. Deshalb sollte eine Aufstockung um den speziellen Betrag der Auskreisungskosten aufgenommen werden. Wie die Kosten in den Planungen aktuell beziffert und die Kostenverteilung letztendlich aussehen soll sind unter anderem Fragestellungen, die in der kleinen Anfrage zu den finanziellen Folgen der Auskreisung Hanaus für die kommunale Familie Hessens von uns gestellt werden“, stellt Dr. Jörg Uwe Hahn die Hintergründe der Anfrage abschließend vor.