FRAKTION: Die Auskreisung der Stadt Hanau könnte teuer werden
Mehr Verwaltung, mehr Kosten, geringer Nutzen
Die angestrebte Auskreisung Hanaus und die jüngst präsentierten Eckdaten des Auseinandersetzungsvertrages kommentiert der ehemalige Stadtrat der Stadt Hanau und jetzige Kreisbeigeordnete, Dr. Ralf-Rainer Piesold, mit den Worten „es entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um ein symbolträchtiges Projekt handelt. Es ist allerdings zu befürchten, dass es einen Verwaltungsaufbau verursacht, der nur einen geringen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürgern haben könnte.“
Für den finanzpolitischen Sprecher der FDP-Kreistagsfraktion, Kolja Saß, liest sich das Werk eher wie einen Lastenausgleichsvertrag als ein Auseinandersetzungsvertrag. „Ich sehe kaum finanzielle Verbesserungen für die beiden Verwaltungen. Das Papier regelt überwiegend die Verteilung von Zusatzkosten, die aus der Auskreisung resultieren. Dies ist zwar folgerichtig, wenn man den HUXIT tatsächlich umsetzt, offenbart jedoch auch, dass es Landrat Thorsten Stolz und der Kreisspitze sehr wohl bewusst ist, dass die Auskreisung Hanaus für den restlichen Main-Kinzig-Kreis eine deutliche spürbare Belastung darstellen könnte.“
„Im aktuellen Vertragsentwurf handelt es sich primär um eine sozialdemokratische Vereinbarung, die funktionale Fragen, also Rechtsfragen, thematisiert jedoch betriebswirtschaftliche Überlegungen, wie Effizienz weitgehend außer Acht lässt“, fasst Dr. Piesold den Vertragsinhalt zusammen und zeigt dies gleich anhand eines eindrücklichen Beispiels auf: „Dies kann man schon am Beispiel der Zulassungsstellen deutlich erkennen. Bereits seit Ende 2020 betreibt die Stadt Hanau eine eigene Zulassungsstelle, losgelöst vom Main-Kinzig-Kreis. Durch die Eröffnung einer eigenen Hanauer Zulassungsstelle konnte jedoch im Main-Kinzig-Kreis keine Kosten eingespart werden. Bei Verringerung der Einnahmen, sind die Kosten gleichgeblieben. Es ist leider wahrscheinlich, dass uns dieses Szenario bei der Trennung der Verwaltungseinheiten durch die Auskreisung Hanaus an verschiedenen Stellen erneut begegnen wird.“
Im Einzelnen geht der MKK von einem Personalüberhang für zwei Jahre von 6,5 Mio. € aus, wenn ein großer Teil, der für Hanauer Belange tätigen Kreismitarbeiter nach Hanau wechseln würde. Wenn man allerdings die Erfahrungen bei der Ausgliederung der Zulassungsstelle anlegt, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrscheinlich weiter gebraucht, wobei fast ein Viertel weniger Einwohnern die Leistungen in Anspruch nehmen.
Bei einer Wechselquote von 0% würden gegenüber der aktuellen Planung Zusatzkosten von ca. 4,5 Mio. € pro Jahre beim MKK verbleiben. „Noch schwieriger könnte es bei den bestehenbleibenden Kosten im kommunalen Center für Arbeit und der AQA aussehen. Die Stadt Hanau plant zwar sich für 5 Jahre mit 2,5 Mio. € an den Kosten der AQA zu beteiligen. Danach könnte es allerdings passieren, dass diese Gesellschaft abgewickelt werden muss, sollten keine weiteren Geschäftsfelder erschlossen werden.“, zeigt Piesold die potenziell weitreichenden Folgen des Vertrages auf.
„Ob das Land Hessen sich über den Kommunale Finanzausgleich an den möglichen Mehrausgaben beteiligen wird, ist fraglich. Der KFA wird wahrscheinlich kaum eine Sonderregelung für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau einführen, die die Bürgerinnen und Bürger im übrigen Hessen finanzieren müssten. Daher drängt sich die Vermutung auf, dass die Bewohner Hanaus und der 28 Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreis am langen Ende für die Mehrkosten aufkommen müssten“, so Dr. Piesold.
„Ob die Kreisfreiheit ein Imagegewinn für Hanau wird, ist außerdem nicht sicher“, stellt Dr. Piesold zur Diskussion: „Der Sonderstatusstadt Bad Homburg unterstelle ich eine höhere Attraktivität als der kreisfreien Stadt Offenbach. Es ist zu vermuten, dass für die meisten Bürgerinnen und Bürgern der kommunalrechtliche Status der Stadt weniger wichtig ist als die Infrastruktur und das Umfeld.“
Daher ergibt sich für Saß die Frage an den Landrat und Finanzdezernenten des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz: „wie er sich angesichts der vorgetragenen Unwägbarkeiten für den MKK sicherstellt sein Wort zu halten, dass die 28 Städte und Gemeinden im verbleibenden MKK durch die Kreisfreiheit der Stadt Hanau im Jahr 2026 nicht schlechter gestellt würden?“